1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten für lizenzpflichtige Bilder.
1.1 ALLGEMEIN
Alle Angebote, Lieferungen von Bildmaterial - also Übersendungen (körperlich) und digital - sowie die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Inhaber der Rechte. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum (Land) der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend der Angaben des Bestellers erklärt der Inhaber der Rechte schriftlich sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist der Rechteinhaber von Schadensansprüchen Dritter freigestellt.
Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
Digital übermitteltes Material muss innerhalb von 90 Tagen nach Empfang gelöscht werden. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
1.2 HONORARE
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Ausnahmen sind in den IPTC Daten einzelner Fotos vermerkt. Honorarfreie Nutzungen dürfen nur in den in den IPTC Daten angegebenen Ausnahmefällen und unter Erfüllung der dort angegebenen Voraussetzungen erfolgen.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet gegenüber dem Urheber, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten gesandt werden.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird das Honorar automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungen“ berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist der Urheber berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Für Modell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Die Nutzungsrechte gelten als nicht übertragen, wenn ein fälliges Honorar nicht bezahlt wird.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat den Urheber über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Preisaufschlag.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist der Urheber berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist dem Urheber bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
1.3 VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNG, VERWERTUNGS- UND URHEBERRECHTE
In unserer Onlinedatenbank finden Sie nur Bilder, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jede Nutzung ist honorarpflichtig. Die Preise für Copyright- und Nutzungsrechte orientieren sich nach Art und Umfang (Auflage / Abbildungsgröße / Nutzungszeitraum / Medium / Verbreitungsgebiet) der geplanten Nutzung.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte, sowie die Erwirkung von Veröffentlichungs-genehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
Die Fotos werden vom Urheber nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort vom Datenträger zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschätzten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet, es sei denn es wurde eine schriftliche Genehmigung des Urhebers erteilt. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Das Duplizieren und Digitalisieren der Bilder für eigene Archivzwecke ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Urheber. Der Besteller ist verpflichtet, dem Urheber Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und digitalisiert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen die Urheber keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Soweit bei der Publizierung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person oder anderer Rechte Dritter verletzt werden können, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten oder Rechteinhabers einzuholen. Der Besteller hat die Urheber im Falle einer Missachtung dieser Sorgfaltspflicht von etwaigen späteren Schadensersatz-ansprüchen freizustellen.
Die Urheber behalten sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungs-gesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
1.4 URHEBERRECHT / BELEGEXEMPLAR
Unter Hinweis auf § 13 UrhG muss ein Urhebervermerk erfolgen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Urheber von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
1.5 VERTRAGSSTRAFE / PAUSCHALISIERTER SCHADENSERSATZ
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Archivierung wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat der Urheber Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
1.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, GERICHTSSTAND, SONSTIGES
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Hannover. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
1.7 TRENNBARKEIT
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise als ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar befunden werden, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Anwendbarkeit erforderlich ist.